So läufts

Allgemeine Teilnahmebedingungen Vienna City Marathon (AGB)

1 - Geltungsbereich

(1)

Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle TeilnehmerInnen, die im Rahmen des Vienna City Marathons an einem der folgenden Bewerbe teilnehmen:

Vienna City Marathon (42,195 km)
Anker Halbmarathon (21,0975 km)
tele.ring Staffel Marathon (42,195 km – 4er Teams)
Coca-Cola Run 4.2 (4,2 km)
Coca-Cola Kids Challenge (1km)

Für eingeladene internationale Top-AthletInnen sowie eingeladene und/oder teilnehmende ÖLV KaderathletInnen gelten zusätzlich die [ VCM Wettkampfregeln für Top-AthletInnen ].

Veranstalter des Vienna City Marathons ist die Enterprise Sport Promotion GmbH, Gußhausstraße 21/19, 1040 Wien.

Als Gerichtsstand gilt Wien.

(2)

Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustandekommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Be­standteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berück­sichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen.

(3)

Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind ausschliesslich schriftlich per Post oder per e-mail an office@vienna-marathon.com an den Veranstalter, der Enterprise Sport Promotion GmbH, Gußhausstraße 21/19, 1040 Wien zu richten.

2 – Teilnahme & Sicherheit

(1)

Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.

(2)

Die Teilnahme an einem Bewerb des Vienna City Marathons unter Verwendung anderer Sportgeräte ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind zur Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen. Dazu gehören i.B. Fahrräder und Inline Skates. Die Teilnahme mit Rollstühlen und/oder sog. „Handbikes“ ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.

(3)

Eine Begleitung durch Fahrräder, Inline-Skater und anderer Fortbewegungsmittel sowie die Mitnahme von Kinderwägen, sog. „Babyjogger“ (Laufkinderwägen) oder Tieren ist nicht erlaubt und hat die DISQUALIFIKATION der/s jeweiligen Läuferin/s zur Folge! Die Begleitung durch Fahrräder ist nur jenen Personen erlaubt, die dazu vom Veranstalter befugt und entsprechend akkreditiert wurden. Akkreditierte Fahrradbegleiter des Veranstalters werden am Renntag ausschließlich für die Absicherung von Topathleten und/oder AthletInnen eingesetzt, die für die TV Live-Übertragung relevant sind. Die vom Veranstalter befugten Mitarbeiter sind jederzeit berechtigt, LäuferInnen, die gegen diese Regel verstoßen, aus dem laufenden Wettbewerb zu nehmen.

(4)

Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gef�hrden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

(5)

Das Rennen findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" das Rennen ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung des Nenngeldes vorzeitig abzubrechen. (z.B. Hitze, Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.)

3 – Anmeldung / Zahlungsbedingungen / Rückerstattung /Organisatorisches

(1)

ONLINE ANMELDUNGEN: Die ANMELDUNG zu allen Bewerben des Vienna City Marathons ist über das ONLINE ANMELDEPORTAL von www.sportpayment.com, dem Anmeldesystem von MaxFun.cc und Pentek Timing möglich. Die Abrechnung erfolgt über Maxfun.cc GmbH auf und für Rechnung des Veranstalters. Unter www.sportpayment.com kann jederzeit der Anmeldestatus des/der jeweiligen TeilnehmerIn in Echtzeit eingesehen werden. Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht das Sportpayment Callcenter von Mo-Fr. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr, unter der Telefonnummer 0900700703 für Österreich (Kosten max. 0,88 Euro pro Minute), für Deutschland 0900-1192022-515 (Kosten max.1,99 Euro/Minute) zur Verfügung.

(2)

ANMELDUNGEN PER POST, FAX ODER IM VCM LAUFSCHUH EXPERTE: Die Anmeldung zu den Bewerben des Vienna City Marathons kann auch unter Verwendung des offiziellen Anmeldeformulars via Post an Vienna City Marathon, Enterprise Sportpromotion GmbH, Gußhausstraße 21/19, 1040 Wien, via Fax an +43 1 606 95 10 - 40 oder durch Abgabe im VCM Laufschuh Experte, Favoritenstraße 76, 1100 Wien erfolgen. Dazu muss das Anmeldeformular des jeweiligen Bewerbes vollständig ausgefüllt und vom (von der) TeilnehmerIn eigenhändig unterschrieben werden. Die Anmeldeformulare stehen in den Bewerbsinformationen auf www.vienna-marathon.com als pdf. Downloadformular zur Verfügung oder werden auf Anfrage auch per Post/Fax zugesandt.

(3)

SONSTIGE ANMELDUNGEN per „electronic mail" oder telefonische Anmeldungen werden nicht angenommen.

(4)

Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR kann bei allen Arten der Anmeldung (ONLINE/POST/FAX/VCM Laufschuh Experte) per Kreditkarte erfolgen. Es werden dabei ausschließlich Kreditkarten der Firmen VISA oder Eurocard/Mastercard akzeptiert. Kreditkarten anderer Firmen können nicht angenommen werden. Die Bezahlung der Nenngebühr für Teilnehmer mit einer Bankverbindung in Österreich oder Deutschland kann bei Online Anmeldungen auch per einmaliger Bankeinzugsermächtigung erfolgen. Bei Post / Fax Anmeldungen ist die Bezahlung mittels einmaliger Bankeinzugsermächtigung jedoch nur für Teilnehmer mit einer Bankverbindung in Österreich möglich. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen des Vienna City Marathon Laufschuh Expertes (VCM Laufschuh Experte) kann die Zahlung auch in bar geleistet werden. Unbezahlte und nicht unterschriebene Anmeldungen werden nicht bearbeitet. Bei Jugendlichen ist die Anmeldung zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Die Bezahlung der Nenngebühr auf ein Bankkonto ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Bei Anmeldung mittels Post oder Fax wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 5,- eingehoben. Im Falle von Doppelmeldungen wird bei der Refundierung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 10,- in Abzug gebracht. Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Tritt ein angemeldeter Teilnehmer - aus welche Gründen auch immer - nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr.

(5)

Die Nenngebühren der einzelnen Bewerbe des Vienna City Marathons sind nach unterschiedlichen Anmeldezeitpunkten gestaffelt und sind auf www.vienna-marathon.com in den entsprechenden Bewerbsinformationen bzw. in der offiziellen Ausschreibung zur Veranstaltung ersichtlich. Die Nenngebühren betragen für die Veranstaltung am 18. April 2010 wie folgt:

Vienna City Marathon  
bis 05. März 2010* € 54,-
bis 09. April 2010 ** € 69,-
Nachmeldungen *** € 90,- sofern noch Startplätze zur Verfügung stehen
Bearbeitungsgebühren**** € 5,-

 
ANKER Halbmarathon  
bis 05.. März 2010 * € 34,-
bis 09. April 2010 ** € 39,-
Nachmeldungen ***
€ 50,- sofern noch Startplätze zur Verfügung stehen
Bearbeitungsgebühren**** € 5,-
   
tele.ring Staffel Marathon  
bis 05. März 2010 * € 90,-
bis 09. April 2010 ** € 100,-
Nachmeldungen *** € 120,- sofern noch Startplätze zur Verfügung stehen
Bearbeitungsgebühren**** € 5,-
   
Coca-Cola Run 4.2  
bis 05. März 2010 * € 7,-
bis 09. April 2010 ** € 7,-
Nachmeldungen *** € 7,-
Bearbeitungsgebühren**** kostenlos
   
Coca-Cola Kids Challenge
 
bis 05. März 2010 * kostenlos
bis 09. April 2010 ** kostenlos
Nachmeldungen ***
kostenlos
Bearbeitungsgebühren**** kostenlos

*Anmeldeschluss: 05. März 2010, Mitternacht, per Post/Telefax: Datum des Poststempels bzw. Faxstempels.
** Anmeldungen nur mehr ONLINE im Internet möglich. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss per Post und/oder Fax an den Veranstalter geschickt, im VCM Laufshop - "VCM Laufschuh Experte" oder im Veranstaltungsbüro abgegeben werden, können aus organisatorischen Gründen NICHT entgegengenommen und/oder bearbeitet werden.
*** ABSOLUTER ANMELDESCHLUSS: Ist der 09. April 2010. Es besteht KEINE MÖGLICHKEIT DER NACHMELDUNG bei der Startnummernausgabe.
**** Die Bearbeitungsgebühr wird nur bei Anmeldung via FAX oder POST bzw. bei persönlicher Anmeldung im VCM Laufshop - "VCM Laufschuh Experte"oder dem VCM Organisationsbüro verrechnet. Telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

Anmeldungen, die nach dem 05. März 2010 per Post oder Fax an den Veranstalter geschickt werden, können NICHT entgegengenommen und/oder bearbeitet werden. Für nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen der bei der Anmeldung bekannt gegebenen Daten wird eine Gebühr von € 11,- verrechnet. Bei Änderungen und/oder Ergänzungen von Daten im Zusammenhang mit dem tele.ring Staffel Marathon beträgt die Gebühr € 20,-

(6)

Bei Anmeldung via Internet erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung des Anmeldeformulares am Bildschirm eine Anmeldebestätigung mit der zugeteilten Startnummer, welche als Nachweis der ordnungsgemäßen Übermittlung der Daten an den Veranstalter gilt. Diese Anmeldebestätigung wird auch automatisch an die vom Teilnehmer angegebene E-Mail Adresse geschickt und MUSS für die Abholung der Startnummer vom Teilnehmer selbst ausgedruckt werden. Ob die entsprechende Zahlung für die vom Teilnehmer getätigte Anmeldung ebenfalls bestätigt ist (dies kann je nach Zahlungsart einige Tage dauern), kann der Teilnehmer mit dem bei der Anmeldung zu www.sportpayment.com zugeteilten Passwort / User Login jederzeit auf www.sportpayment.com einsehen. Wird die Zahlung im User Login von www.sportpayment.com definitiv als „BESTÄTIGT“ geführt, kann dort auch eine entsprechende Anmeldebestätigung mit dem entsprechenden Zahlungsstatus ausgedruckt werden. Die Anmeldebestätigung (Bildschirmausdruck) und/oder jene Bestätigung, die vom Teilnehmer nachträglich (mit dem entsprechenden Zahlungsstatus) ausgedruckt wurde, ist bei Abholung der Startunterlagen jedenfalls unbedingt abzugeben. Sollte sich bei den vom Teilnehmer angegebenen Zahlungsdaten ein Fehler eingeschlichen haben, dann erhält dieser von www.sportpayment.com eine entsprechende Benachrichtigung per Mail oder SMS. Die Auflistung eines Teilnehmernamens in der offiziellen Starterliste auf www.vienna-marathon.com bzw. www.sportpayment.com gilt ebenfalls als Nachweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an den Veranstalter übermittelt wurden, die Auflistung eines Teilnehmernamens gilt jedoch nicht als Zahlungsbestätigung. Die Abholung der Startunterlagen ist ohne Abgabe der Anmeldebestätigung nur unter Vorlage eines Ausweises möglich. Bei Anmeldung mittels Fax/Post/VCM Shop erhalten alle TeilnehmerInnen eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Saldostand und Angabe der zugeteilten Startnummer auf dem Postweg bzw. per e-mail, falls eine gültige e-mail Adresse auf dem Anmeldeformular angegeben wurde. Der Versand der Teilnahmebestätigungen erfolgt ca. 1 Woche nach dem jeweiligen Anmeldeschluss. Fehlende Beträge sind im Rahmen der Startnummernausgabe bei der Kassa zu bezahlen.

(7)

Der Veranstalter behält sich vor, einem Teilnehmer jederzeit eine Disqualifikation auszusprechen und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch einen nationalen Sport-Verband bzw. der NADA unterliegt,  oder bereits wegen eines Doping Vergehens gesperrt war, oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht. Sollte sich ein Teilnehmer, der die Kriterien die zu einer Disqualifikation führen können erfüllen, sich trotzdem in welcher Form auch  immer ( schriftlich, oder online ) zu einem der Bewerbe des VCM anmelden, entsteht kein  rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter.

(8)

Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.

(9)

Tritt ein gemeldeter Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzah¬lung des Teilnehmerbeitrages.

(10)

Bei ONLINE Anmeldungen über Internet (www.sportpayment.com) haben die TeilnehmerInnen die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Storno-/Rücktrittsversicherung abzuschließen. Details dazu sind in der entsprechenden Rubrik auf www.sportpayment.com abrufbar. Das Versicherungsangebot ist ein Service von www.sportpayment.com. Die entsprechende Prämie wird von www.sportpayment.com verrechnet und direkt an dessen Versicherungspartner weitergeleitet. Die Einreichung von Versicherungsfällen kann ausschließlich auf www.sportpayment.com unter Verwendung des entsprechenden Passwortes / User Logins, welches sich der Teilnehmer bei der Anmeldung zu Sportpayment.com selbst hinterlegt hat, durchgeführt werden. Auskünfte und Zahlungsbestätigungen für die Storno/Rücktrittsversicherung können ebenfalls nur von www.sportpayment.com erteilt bzw. ausgestellt werden. Bei Anmeldungen via Post/Fax/VCM Laufschuh Experte ist der Abschluss einer Storno/Rücktrittsversicherung aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

(11)

Die Rückerstattung der Nenngebühr kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht gerechtfertigt, erfolgt nur eine teilweise Rückstattung der Nenngebühr in Höhe der nach Abzug der direkt dem Teilnehmer zurechenbaren Aufwendungen verbleibenden Differenz.

(12)

Herrscht laut Wetterwarte der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) am Veranstaltungstag zum Zeitpunkt des Zieleinlaufes des Männerrennens ( ca. 11:10 Uhr, bei Startzeit 9:00 Uhr ) eine Temperatur über 30 Grad Celsius, wird das Rennen nach Rücksprache mit der Jury, für Teilnehmer, welche die erste Hälfte der Marathonstrecke noch nicht passiert haben, abgebrochen. Die betroffenen Teilnehmer werden automatisch ins Ziel am Heldenplatz geleitet und erhalten ein Halbmarathonergebnis.

Übersteigt die Temperatur den Wert von 33 Grad Celsius, wird das Rennen auch für alle noch auf dem zweiten Teilstück der Marathonstrecke befindlichen Teilnehmer abgebrochen.

Diese Maßnahmen dienen zum Schutze der Gesundheit und der Sicherheit aller TeilnehmerInnen.


(13)

Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, können vom Veranstalter grundsätzlich abgelehnt werden. Die Anzahl der Anmeldungen wird im Ermessen der Organisation limitiert. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum beim Veranstalter. Vorzeitiges Anmelden sichert den Startplatz!

4 - Haftungsausschluss

(1)

Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2)

Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögenschäden.

(3)

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem der Bewerbe des Vienna City Marathons. Es liegt im Verantwortungsbereich der TeilnehmerInnen, ihren Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.

(4)

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Auftrag der Teilnehmer verwahrten Gegenstände, die von Dritten entgegengenommen werden und die durch den Veranstalter dazu beauftragt wurden. Dies gilt i.B. für Gegenstände, die am Start beim Garderobedienst (LKW Kleidertransport vom Start ins Ziel) abgegeben werden. Es werden ausschließlich die vom Veranstalter im Rahmen der Startnummernausgabe beigestellten Garderobebeutel entgegengenommen. Die Ausgabe/Rückgabe der abgegebenen Garderobebeutel im Ziel ist bis 2 Stunden nach dem offiziellen Zielschluss geöffnet. Nichtabgeholte Garderobebeutel werden vom Veranstalter maximal bis 3 Wochen nach der Veranstaltung aufbewahrt und können in diesem Zeitraum in den Büroräumen des Veranstalters unter Vorlage der Startnummer abgeholt werden. Danach werden die nicht abgeholten Garderobebeutel durch den Veranstalter entsorgt. Eine Zusendung nicht abgeholter Garderobebeutel per Post ist grundsätzlich nicht möglich.

5 - Datenerhebung und -verwertung

(1)

Die bei der Anmeldung von den TeilnehmerInnen angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2)

Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(3)

Die gemäß (1) gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte. Die Art der Kontaktaufnahme mit dem Teilnehmer bzw. die Art der Zusendung der Fotos obliegt dabei dem Fotodienstleister. Die Zusendung von diesbezüglichen Angebotsinformationen und/oder der Fotos kann auf elektronischem Wege (e-mail) und/oder per Post erfolgen.

Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin an einem Bewerb des VCM stimmt mit seiner/ihrer Anmeldung der Veröffentlichung der von ihm/ihr im Rahmen der Veranstaltung aufgenommenen Fotos (Vollbild und/oder Miniaturansicht) in der individualisierten/digitalisierten Ergebnisliste auf www.vienna-marathon.com zu.

(4)

Die gemäß (1) gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung dieser Listen im Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(5)

Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(6)

Falls bei der Anmeldung vom Teilnehmer eine e-mail Adresse bekannt gegeben wurde, erklärt sich dieser mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per e-mail einverstanden. Die Zusendung von diesbezüglichen Informationen erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Eine Weitergabe personenbezogener Daten (1) i.B. von e-mail Adressen an andere als unter Punkt (3) (4) und (5) genannte Dritte erfolgt nicht.

6 - Zeitmessung, Chip-Pfand und regelwidriges Verhalten

(1)

Bei allen Bewerben des Vienna City Marathons (ausgenommen bei der Coca-Cola Kids Challenge) erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mittels „Champion-Chip". Alle Teilnehmer der Bewerbe müssen daher einen Champion-Chip während des Wettkampfes tragen. Beim tele.ring Staffel Marathon benötigen alle 4 Mitglieder jedes Teams einen Chip. Ohne Chip ist eine Zeitnehmung NICHT möglich! Für die Durchführung der Zeitmessung sowie die Ausgabe/Vermietung von Leihchips ist die Firma Pentek Timing, Mitterwald 57, A-7350 Stoob-Süd. Telefax: (+43-2612 -45833-41, e-Mail: office@pentek-timing.at vom Veranstalter beauftragt.

(2)

Jeder Teilnehmer benötigt einen „Zeitnehmungs-Chip“. Am Start und im Ziel liegen sogenannte „Zeitnehmungsmatten“. Bei der Überquerung der Matten am Start beginnt die Zeit zu laufen, im Ziel wird die Zeit gestoppt.

Weitere Zeitnehmungsmatten befinden sich (bei den o.g. Hauptbewerben) bei KM 5, 10, 15 & 20, bei der Halbmarathondistanz , bei den KM Punkten 25, 30, 35, 40 sowie im Ziel. Um ins offizielle Endergebnis aufgenommen zu werden, müssen die Teilnehmer alle Zeitnehmungsmatten passieren. Bei fehlenden Ergebnissen einer oder mehrerer Zwischenzeiten und gleichzeitig nicht plausibel nachvollziehbaren Laufzeiten zwischen den fehlenden Zeitnehmungspunkten kann der Teilnehmer durch den Veranstalter disqualifiziert werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Zeitnehmungsmatten zu Kontrollzwecken zu positionieren, die im Falle ihrer Realisierung vom Teilnehmer ebenfalls zu passieren sind.

Betrifft nur Juniors: Diese Chips werden vom Veranstalter wieder kostenlos zur Verfügung gestellt, sie befinden sich zusammen mit den Startnummern und den Sicherheitsnadeln im Starterkuvert. Der Chip muss im Schuhband befestigt werden, bitte verwende dazu den Kabelbinder, der sich im Starterkuvert befindet. Auf Wunsch vieler Teilnehmer werden wir 2010 beim Coca-Cola Run 4.2 wieder eine Nettozeitnehmung vornehmen.Der Zeitnehmungs-Chip muß vor dem Verlassen des Zielgeländes UNGEDINGT abgegeben werden.Unser Personal wird dabei behilflich sein. Nicht retournierte Chips müssen wir leider mit Euro 25,- pro Chip in Rechnung stellen.Alle Einzel- und Teamläufer/innen starten GLEICHZEITIG.

(3)

Besitzt der Teilnehmer keinen eigenen Chip, muss er diesen am Ausgabestand der Firma Pentek Timing bei der Startnummernausgabe gegen eine Kaution/Miete von € 28,- anmieten. Die Kaution in der Höhe von € 25,- wird nach Beendigung des Marathons bei der Rückgabe des unbeschädigten Chips im Ziel rückerstattet. Der Mietbetrag in der Höhe von Euro 3,- verbleibt bei der Zeitnehmungsfirma. Die Chip-Rückgabestelle im Ziel ist bis 2 Stunden nach Zielschluss geöffnet. Bei Nichtabgabe des Chips innerhalb dieser Zeit gilt der Chip als gekauft und kann vom Teilnehmer für weitere Läufe mit „Champion-Chip" Zeitmessung weltweit genutzt werden.

(4)

Jeder ausgegebene Chip wurde bei der Ausgabe an den Teilnehmer von der Firma Pentek Timing auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(5)

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).